1. Rund um crowdhouse
Der Besitz hochwertiger Schweizer Renditeimmobilien war bis anhin ein Privileg, das nur institutionellen und sehr vermögenden Anlegern vorbehalten war. Wir von crowdhouse überbrücken die in diesem Markt bestehenden Eintritts-Barrieren und öffnen für jedermann die Tür, um im Grundbuch eingetragener Miteigentümer einer Rendite-Immobilie zu werden.
Unsere Immobilienexperten platzieren auf unserer Plattform fortlaufend nach strengen Kriterien ausgesuchte und sorgfältig geprüfte Immobilien. Bei diesen kann sich jeder mit einem selbstbestimmten Betrag beteiligen und sie gemeinsam mit anderen Käufern erwerben. Dabei werden nicht nur die Erträge, sondern vor allem auch die Risiken gemeinsam getragen.
Dank unserer innovativen Online-Plattform ist der Erwerb von Miteigentum schnell, einfach und transparent. Alle angebotenen Immobilien sind auf www.crowdhouse.ch audiovisuell dokumentiert und ausführlich beschrieben. Sie können für jedes Objekt selbstständig das gewünschte Investitionsvolumen angeben und entsprechende Vertragsunterlagen bequem per Mausklick anfordern. Dabei werden sie bei jedem Schritt persönlich von unseren hochqualifizierten Experten beraten.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf hier.
Nein. Wir sind weder Anlageberater noch Fondsmanager, sondern Betreiber einer Online-Plattform. Unsere Rolle beschränkt sich darauf, Angebot und Nachfrage im Immobilienmarkt auf zeitgemässe Art zusammenzuführen. Der Erwerb eines Miteigentumsanteils von auf www.crowdhouse.ch dargestellten Immobilien untersteht nicht dem Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG). Von crowdhouse werden keine Investitionsgelder, Publikumsanlagen oder sonstiges Kapital entgegengenommen.
Der Erwerb von Miteigentum erfolgt bei crowdhouse über wenige einfache Schritte:
Sie erstellen ein Benutzerkonto bei crowdhouse über die Schaltfläche «Jetzt anmelden» in der rechten oberen Ecke.
Sie suchen Ihr Wunschobjekt aus und wählen im Bereich «Berechnen Sie Ihre Rendite» Ihren gewünschten Investitionsbetrag aus.
Durch Klicken auf die Fläche «Investitionsunterlagen anfordern» bekunden Sie ernsthaftes Kaufinteresse an den von Ihnen gewählten Miteigentumsanteilen und erhalten sämtliche Vertragsunterlagen und Dokumente per Post.
Sie füllen die Verträge aus unterschreiben sie senden sie mit den benötigten Unterlagen an crowdhouse. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie, dass sie mit den Konditionen von crowdhouse einverstanden sind.
Anschliessend prüfen wir, ob die gewünschten Miteigentumsanteile noch verfügbar sind und ob Sie gemäss Bundesgesetz (BeWG, SR 211.412.41) und Verordnung (BewV, SR 211.412.411) berechtigt sind, die Miteigentumsanteile zu erwerben.
Die finanzierende Bank prüft separat und unabhängig von crowdhouse die Herkunft Ihres Investitionskapitals gemäss GwG (Geldwäschereigesetz). Hierzu erhalten Sie von der Bank die entsprechenden Unterlagen an die von Ihnen auf crowdhouse.ch angegebenen Adresse zugesendet. Diese reichen Sie bitte direkt bei der Bank ein.
Wenn sowohl unsere Prüfung wie auch diejenige der finanzierenden Bank positiv ausfällt, erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung, dass Sie Miteigentümer werden können.
Nachdem das für den Kauf der Liegenschaft benötigte Eigenkapital und die Hypothekarfinanzierung gesichert sind, überweist jeder Miteigentümer seine Eigenmittel auf das gemeinsame Liegenschaftenkonto.
Bei der Beurkundung des Kaufvertrags werden sämtliche Miteigentümer durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt vertreten. Sie müssen somit nicht persönlich erscheinen. Nach der Eigentumsübertragung der Liegenschaft und dem Eintrag im Grundbuch überweist die finanzierende Bank den Gesamtkaufpreis an den Verkäufer der Immobilie.
Im Anschluss erhalten alle Miteigentümer einen beurkundeten Grundbuchauszug. In der Folge sind Sie im Umfang Ihrer Miteigentumsquote rechtmässiger Eigentümer der Liegenschaft.
Um die Interessen und die persönlichen Daten aller involvierten Parteien zu wahren, haben wir ein dreistufiges Informations- und Einsichtsystem erstellt:
Ohne crowdhouse-Account:
Als Besucher unserer Webseite, ohne eigenen Account, erhalten Sie Informationen über Rendite, Kaufpreis, Finanzierungsstand und Mindestinvestment der Immobilien. SIe können ausserdem die Videos zu den Liegenschaften anschauen.
Als registrierter und eingeloggter User
Wenn Sie sich bei crowdhouse.ch angemeldet haben und in Ihrem Konto eingeloggt sind, haben Sie vollständigen Zugang zu allen unseren Liegenschaften. Dies beinhaltet unter anderem eine Übersicht der Finanzen, Fotos, virtuelle Tour sowie diverse Unterlagen: Grundbuchauszug, Grundriss, Gebäudeversicherungsausweis, Katasterauszug, Mieterspiegel sowie unser Szenarioanalyse-Tool. Diese können Sie unter «Dokumente» auf der Übersichtsseite der entsprechenden Immobilie herunterladen.
Als crowdhouse-Miteigentümer
Als crowdhouse-Miteigentümer stellen wir Ihnen sofort nach erfolgreicher Eigentumsübertragung den beurkundeten Kaufvertrag und den neuen Grundbuchauszug zu. Nach jedem Quartal erhalten Sie einen detaillierten Bericht über die Ergebnisse Ihrer Liegenschaft. Ausserdem erhalten Sie einen E-Banking-Zugriff auf das gemeinsame Liegenschaftenkonto. Dort können Sie jede Kontobewegung eigenständig und zu jeder Zeit nachverfolgen.
Um Verträge ausarbeiten zu können, benötigen wir Ihre genauen Personenangaben. Durch den persönlichen Kontakt können wir Ihnen zudem einen besseren Service garantieren und spezifisch auf Ihre Fragen und Anliegen eingehen. Schliesslich müssen wir bei Nicht-Schweizern prüfen, ob eine Bewilligungspflicht gemäss Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) nötig ist.
Nein. Die Eröffnung eines Benutzerkontos bei crowdhouse.ch ist und wird immer kostenlos bleiben. Mit der Registrierung akzpetieren Sie die Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung von www.crowdhouse.ch.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Crowdhouse wird folgendermassen für die erfolgreiche Vermittlung und die Verwaltung der Liegenschaft entschädigt:
Für jede erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält crowdhouse ein Maklerhonorar. Dieses Honorar beträgt grundsätzlich 3% des Kaufpreises der jeweiligen Immobilie. Zusätzlich fallen einmalige Kaufnebenkosten für die Vertretungen, Koordination, Bau- und Renovationsbegleitungen, Transaktionsüberwachung und die Begleitung des Miteigentums an. Das Honorar und die Kaufnebenkosten werden dem Kaufpreis der Immobilie aufgeschlagen und ergeben zusammen die Gesamterwerbskosten.
Nach dem Erwerb der Immobilie durch die Miteigentümer übernimmt crowdhouse die Verwaltung. Das Honorar für die Immobilien- und Miteigentümerverwaltung ist rein erfolgsbasiert und entspricht – je nach Liegenschaft – 5 - 7.5% des Liegenschaftenerfolgs. In unseren Vertragsbedingungen ist festgehalten, dass wir keinen Anspruch auf unser volles Honorar haben, falls wir nicht mindestens 95% der prognostizierten Ausschüttungsrendite erreichen – Unser 95%-Versprechen. In diesem Fall begleichen wir die Differenz bis zum Maximum des budgetierten Honorarbetrags. Durch die in der Branche sonst unübliche Erfolgsabhängigkeit unseres Honorars möchten wir ein Zeichen setzen und Ihnen zeigen, dass wir mit Ihnen im gleichen Boot sind.
Ausführliche Informationen zu unseren Dienstleistungen & Honoraren finden Sie hier.
Es gibt zahlreiche entscheidende Unterschiede zwischen crowdhouse und einem Immobilienfonds bzw. einer Immobiliengesellschaft. Ein detaillierter Vergleich des crowdhouse-Miteigentums im Vergleich finden Sie hier:
Als besonders erwähnenswert erachten wir folgende Unterschiede:
Über crowdhouse erwerben Sie direktes Eigentum an einer oder mehreren Liegenschaft in Form von Miteigentumsanteilen und werden im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen.
Der Investitionsentscheid liegt bei Ihnen und nicht bei einem Fondsmanager.
Die wichtigen Entscheidungen betreffend die Immobilie werden von den Miteigentümern getroffen. Das Tagesgeschäft wird vom Bewirtschaftungsteam von crowdhouse erledigt.
Die Gebühren bei crowdhouse orientieren sich am Alleineigentum von Immobilien und sind grundsätzlich tiefer als bei einem Immobilienfonds.
Bei crowdhouse bezahlen Sie keine «Management-Gebühr» und auch – anders als bei einer Immobiliengesellschaft – keine Löhne oder Management-Kosten.
Die Miteigentumsanteile werden nicht an der Börse gehandelt und unterstehen weder direkt noch indirekt den internationalen Finanzmärkten.
2. Erwerb von Miteigentum
Gemäss Art. 646 ZGB ist Miteigentum derjenige Typus gemeinschaftlichen Eigentums an einer Sache oder an einem Grundstück, bei welchem jeder Berechtigte transparent nach Bruchteilen beteiligt ist. Der jeweilige Miteigentumsanteil der Miteigentümer wird dabei namentlich in das Grundbuch eingetragen.
Prägendes Merkmal ist, dass keine zwingende persönliche Verbindung der Miteigentümer bestehen muss.
Im Gegensatz zum Stockwerkeigentum wird dem Miteigentümer kein Sonderrecht zur ausschliesslichen Benutzung eines bestimmten Gebäudeteils (z.B. einer Wohnung) eingeräumt.
Wir haben diese Rechtsform gewählt, da sie transparent ist und die Miteigentümer ein direktes Mitspracherecht besitzen. Die Kostenstruktur ist adäquat und die Miteigentümer erhalten als Sicherheit einen Grundbucheintrag, welcher die Wertquote ihres Miteigentumsanteils zertifiziert.
Schliesslich wird diese Form unserer Vision, Renditeimmobilien für jedermann in der Schweiz zugänglich zu machen, am besten gerecht.
Ja. Es ist unsere Vision, Rendite-Immobilien für jedermann in der Schweiz zugänglich zu machen. Insbesondere auch solchen Personen, die sich mit dieser Anlageklasse bis anhin noch nicht beschäftigt haben. Deshalb sind wir bestrebt, Ihnen anhand detaillierter Informationen und Unterlagen ein möglichst genaues Bild der Immobilien zu vermitteln. Bei jeder Immobilie erhalten Sie eine aktuelle Schätzung eines renommierten Liegenschaftenschätzers. Anhand dieser Unterlagen können Sie sich selbständig ein erstes Bild verschaffen. Unsere Berater helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter. Wir empfehlen auch eine zusätzliche Konsultation mit einem Spezialisten oder Berater.
Ja. Sie können für jede auf crowdhouse. angebotenen Immobilie Miteigentumsanteile erwerben und dadurch Miteigentümer von mehreren Renditeimmobilien in der ganzen Schweiz werden. Als Miteigentümer mehrerer Objekte ist das Risiko ideal über mehrere Regionen gestreut und das Kapital gut diversifiziert.
Mehr über die Möglichkeit, das Risiko anhand eines diversifizierten Immobilien-Portfolios zu streuen, erfahren Sie hier.
Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir die Verträge entsprechend anpassen und Ihnen zusenden können. Sie erreichen uns per Mail unter [email protected] oder unter der Telefonnummer 044 377 60 60.
Crowdhouse steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, um all Ihre Fragen zu beantworten. Sie können jederzeit einen Termin bei uns vor Ort an der Lerchenstrasse 24 in 8045 Zürich vereinbaren.
In der Regel wird der Kauf der Immobilie zu einem Teil mit Fremdkapital in Form einer Hypothek finanziert. Der Fremdkapitalanteil liegt in der Regel zwischen 50-60% der Gesamterwerbskosten. Dabei wird die Tragbarkeit der Hypothek basierend auf der jeweiligen Liegenschaft berechnet und nicht auf den persönlichen finanziellen Verhältnissen der Miteigentümer. Entsprechend muss eine Immobilie, welche auf crowdhouse angeboten wird, mit allen bestehenden Kosten und Erträgen selbsttragend sein.
Aufgrund der mit den Jahren abnehmenden Grundstücksgewinnsteuerbelastung ist ein Anlagehorizont von mindestens fünf Jahren sinnvoll. Zudem müssen die Transaktionskosten sowie die bei Immobilien grundsätzlich langfristige Wertentwicklung berücksichtigt werden. Renditeimmobilien sind langfristige Anlagen, welche jährlich wiederkehrende Erträge abwerfen. Eine kurzfristige Gewinnmaximierung ist dabei nicht vorgesehen. Anleger sollten sich auf Haltedauern zwischen 5 bis 10 Jahren einstellen.
Die Hypothek berechnet sich anhand der Tragbarkeit der Immobilie selbst sowie der Wertermittlung durch die Bank. Die über crowdhouse angebotenen Immobilien werden nie mit der maximal möglichen Belehnung finanziert. In der Regel bewegt sich der Anteil der Hypothek bei 50-60% der Gesamterwerbskosten.
Nein, und das ist in dieser Form schweizweit einmalig. Wir konnten bei den Hypothekarbanken durchsetzen, dass die Miteigentümer nicht wie üblich solidarisch haften, sondern nur im Umfang ihrer Miteigentumsquote. Dies ist in den Kreditverträgen explizit festgehalten.
Wie konnten wir die Solidarhaftung gegenüber der Bank ausschliessen?
Das ganze Miteigentumskonzept von crowdhouse ist nach dem Vorsichtsprinzip aufgebaut. Die von uns ausgewählten Immobilien sind grundsätzlich selbsttragend. Das bedeutet konkret: Die Mieteinnahmen übersteigen um ein vielfaches die Hypothekarzinsen und sonstigen Ausgaben. Zudem wird nicht die höchstmögliche Hypothek aufgenommen. Nur jeweils 50-60% der Immobilie sind fremdfinanziert. Je nach Liegenschaft werden die Hypotheken jährlich amortisiert. Bei allen Liegenschaften werden 5% der Mieteinnahmen dem Sicherheitsfonds zugewiesen. Aufgrund all dieser Sicherheiten stufen die Banken bei crowdhouse-Immobilien das Ausfallrisiko als äussert gering ein und verzichten auf die Solidarhaftung. Diese Tatsache spricht für die Sicherheit des Miteigentums von crowdhouse.
Sämtliche Gebühren, welche im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie entstehen, sind in den Kaufnebenkosten ausgewiesen und werden dem Kaufpreis der Immobilie aufgeschlagen. Die Kaufnebenkosten können aus Notariats- und Grundbuchgebühren, Baubegleitungen, Anwaltsgebühren, Handänderungskosten und anderen Posten, die für die Bereitstellung der Liegenschaft notwendig sind, bestehen. Diese Kosten bilden zusammen mit dem Honorar von crowdhouse die Gesamterwerbskosten der Immobilie. Sie werden Ihnen als Miteigentümer nicht separat in Rechnung gestellt.
Ihnen werden beim Kauf eines Miteigentumsanteils neben dem selbstgewählten Investitionsbetrag keine weiteren Kosten durch crowdhousein Rechnung gestellt.
Als Miteigentümer tragen Sie aber sämtliche eigenen Ausgaben, welche mit dem Erwerb oder dem Halten Ihres Miteigentumsanteils an der Liegenschaft zusammenhängen. Das sind insbesondere Honorare für selbst beigezogene Berater, Gebühren für die Beglaubigungen von Vollmachten und anfallende Bankgebühren.
Die üblichen Kosten konfrontiert, welche das Halten einer Immobilie mit sich bringt (z.B. Versicherungen, Reparaturen, Verwaltungskosten etc.) werden durch die laufenden Mieterträge bezahlt.
Für unerwartete Kosten oder Erneuerungen werden zusätzlich 5% der Mieteinnahmen einem separaten Sicherheitsfonds zugewiesen.
Um Interessenskonflikte zu vermeiden, erwirbt crowdhouse nie Miteigentumsanteile der angebotenen Immobilien. Als Beweis, dass wir an die von uns ausgewählten Immobilien glauben, erfolgt stets eine erste Anzahlung aus dem Eigenkapital der Crowdhouse AG, um die entsprechende Immobilie zu sichern. Nach abgeschlossener Finanzierung erhalten wir diese Anzahlung zurück. Gelingt es uns nicht, die Finanzierung einer Immobilie abzuschliessen, verfällt die für dieses Objekt getätigte Anzahlung als Reuegeld zulasten der Crowdhouse AG.
Als Miteigentümer sind Sie im Grundbuch eingetragen und – im Umfang Ihrer Miteigentumsquote – rechtmässiger Eigentümer der Immobilie. Nach dem Erwerb der Liegenschaft durch die Miteigentümer übernimmt crowdhouse lediglich die Verwaltung der Liegenschaft und der Miteigentümergemeinschaft. Sollte es crowdhouse nicht mehr geben, müssten die Miteigentümer lediglich eine neue Immobilienverwaltung wählen. Dies hat keinen Einfluss auf die Miteigentumsanteile. Die Miteigentümer sind somit nicht zwingend auf crowdhouse angewiesen.
Bei crowdhouse können Sie ab CHF 100'000.– Miteigentumsanteile einer Immobilie erwerben.
Wir erachten einen gewissen Mindestbetrag als sinnvoll, um die Anzahl der Miteigentümer pro Immobilie in einem überschaubaren Rahmen zu halten.
Alle bisherigen Miteigentümer werden darüber informiert und die bestehenden Verträge entfalten keine rechtliche Wirkung. Allfällig bereits einbezahltes Kapital wird kostenlos und komplett zurückerstattet.
Die Dauer des gesamten Prozesses kann variieren. Je nachdem kann der gesamte Prozess wenige Wochen oder bis zu drei Monate dauern. Entscheidend ist dabei, wie schnell die benötigten Eigenmittel gesammelt und die Finanzierung für die Immobilie abgeschlossen werden können. Auch die terminliche Verfügbarkeit seitens der finanzierenden Bank, des zuständigen Notars sowie des Immobilienverkäufers können eine Rolle spielen.
Weitere Informationen zu unseren Prozessen und dem Immobilien-Miteigentum im Allgemeinen finden Sie hier:
Die meisten Unterlagen können Sie bereits nach der Registrierung bei crowdhouse in der Detailübersicht der jeweiligen Immobilien einsehen und herunterladen.
Die effektiven Vertragsunterlagen für eine Immobilie können Sie bei konkretem Interesse über crowdhouse bequem und einfach per Mausklick anfordern.
Dies können Sie am besten an den jeweiligen Miteigentümerversammlungen tun. Vor der Eigentumsübertragung ist es infolge Datenschutzgründen nicht möglich, die Namen der anderen potentiellen Miteigentümer bekanntzugeben. Nach der Eigentumsübertragung sind alle Miteigentümer im Grundbuchauszug ersichtlich.
Als Miteigentümer erhalten Sie nach der Eigentumsübertragung einen Grundbuchauszug per E-Mail zugestellt, ausgestellt vom Grundbuchamt. Der offizielle Grundbuchauszug bestätigt, dass Sie im Umfang Ihrer Miteigentumsquote rechtmässiger Eigentümer der entsprechenden Immobilie sind. Gegen Gebühr und auf Anfrage können Sie einen originalen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt bestellen.
Sofern sich die Möglichkeit ergibt, von einem anderen Miteigentümer weitere Anteile derselben Immobilie zu erwerben, führt crowdhouse die entsprechende Transaktion gerne für Sie durch. Gemäss Nutzungs- und Verwaltungsordnung können Sie als Miteigentümer allerdings höchstens 30% der Miteigentumsanteile einer Liegenschaft halten.
3. Immobilien und Bewirtschaftung
Alle auf crowdhouse publizierten Immobilien durchlaufen einen strengen Selektionsprozess. Dabei wird jedes Objekt in drei voneinander unabhängigen Stufen geprüft. Die erste Prüfung erfolgt mittels 100-Punkte-Check durch die Immobilienexperten von crowdhouse. In einem zweiten Schritt führen die Experten von Wüest&Partner eine detaillierte und unabhängige Marktwertschätzung vor Ort durch. Schliesslich wird die Immobilie von der Hypothekarbank bewertet. Weniger als 5% aller geprüften Immobilien werden auf die Plattform von crowdhouse aufgenommen.
Weitere Informationen zu unserem Selektionsprozess finden Sie hier.
Bei den Immobilien muss es sich um bestehende Renditeimmobilien in der Schweiz handeln. Diese müssen zum Zeitpunkt des Erwerbs voll vermietet sein oder über eine Mietzinsgarantie verfügen. Das Kaufpreisvolumen bewegt sich pro Immobilie in der Regel zwischen CHF 2 Mio. bis CHF 20 Mio. Die Rendite und der Kaufpreis orientieren sich an Schätzwerten, aktuellen Marktbedingungen und der Vermietbarkeit. Wir suchen grundsätzlich Immobilien, welche sich aufgrund eines tiefen oder mittleren Mietzinsniveaus gut vermieten lassen. Unser Fokus liegt vor allem auf sehr guten B-Lagen mit Potential. Schliesslich achten wir darauf, dass die von uns ausgewählten Immobilien in den nächsten fünf bis zehn Jahren keinen grösseren Sanierungsbedarf aufweisen.
Konkrete Informationen zu unserem Selektionsprozess finden Sie hier.
Das Immobilienteam von crowdhouse ist auf die Suche von Renditeimmobilien spezialisiert und verfügt über ein breites Netzwerk in der Immobilienbranche. Zusätzlich erhalten wir täglich Immobilienangebote von Eigentümern, Entwicklern und Generalunternehmen.
Wir haben in der Vergangenheit für jede Liegenschaft Besichtigungstermine für interessierte Investoren organisiert. Da das Angebot kaum genutzt wurde, haben wir die Organisation solcher Besichtigungsanlässe eingestellt. Ihnen stehen für jede Immobilie eine virtuelle Tour, ein Video, zahlreiche Fotos sowie der ausführliche Bewertungsbericht von Wüest & Partner zur Verfügung. Sollten Sie dennoch Interesse haben, eine von uns angebotene Liegenschaft persönlich zu besichtigen, können Sie jederzeit mit uns in Kontakt treten. Sie erreichen uns unter 044 377 60 60 oder per Mail.
Wir bieten grundsätzlich bestehende und vollvermietete Renditeimmobilien an. Bis anhin haben wir verschiedene Wohnliegenschaften an unterschiedlichen Standorten in der Deutschschweiz platziert. Ständig kommen neue Standorte und Kantone hinzu.
Grundsätzlich achten wir darauf, keine Objekte anzubieten, die in den nächsten fünf bis zehn Jahren dringenden Renovationsbedarf aufweisen.
Im Normallfall wird der laufende Unterhalt der Immobilie aus den Mietzinserträgen finanziert. Sollte dies nicht ausreichen oder ein unvorhergesehenes Ereignis eintreffen, kann der Sicherungsfonds beigezogen werden.
Nach dem Erwerb ist das Bewirtschaftungsteam von crowdhouse für die Verwaltung der Immobilie und der Miteigentumsgemeinschaft zuständig. Als Miteigentümer erhalten Sie quartalsweise einen schriftlichen Bericht und haben jederzeit Einsicht in sämtliche Transaktionen und Unterlagen. Zusätzlich erhalten Sie einen E-Banking-Lesezugriff auf das Liegenschaftenkonto. So können Sie alle Bewegungen transparent nachverfolgen. Mindestens einmal pro Kalenderjahr findet zudem eine Miteigentümerversammlung statt.
Um eine zuverlässige und reibungslose Verwaltung der Immobilie zu gewährleisten, wird crowdhouse mittels Verwaltungsvertrag durch die Miteigentümer als Verwalterin eingesetzt. Die Verwaltung der Liegenschaft kann jedoch aufgrund des Minderheitenschutzes jederzeit mittels einem 80% Mehrheitsentscheid der Miteigentümer frei bestimmt werden.
Die Immobilie wird vor dem Erwerb sowie ca. alle 2 ½ Jahre von einem unabhängigen und professionellen Immobilienbewerter (z.B. Wüest&Partner) geschätzt. Als Miteigentümer lassen wir Ihnen diese Schätzungen jeweils zukommen. So werden Sie proaktiv von crowdhouse über die Wertentwicklung Ihrer Immobilie informiert.
Als rechtmässiger Besitzer der Immobilie haben Sie als Miteigentümer grundsätzlich jederzeit Zutritt zu der eigenen Immobilie. Als Verwaltung organisieren und begleiten wir Sie gerne beim Besuch Ihrer Immobilie. Bei Interesse können Sie sich vorgängig bei crowdhouse melden.
Im Kanton, in welchem Sie Grundeigentum haben, begründen Sie eine Steuerpflicht im Umfang Ihres Miteigentumsanteils sowie die daraus fliessenden Einkommen. Dafür werden Sie in Ihrem Steuerkanton im gleichen Umfang freigestellt, damit es zu keiner Doppelbesteuerung kommt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
4. Rendite und Finanzen
Die Ausschüttungsrendite wird monatlich an die Miteigentümer ausgeschüttet. Dies geschieht je nach aktueller Liquiditätssituation als Akontozahlung bzw. im Umfang der kompletten Ausschüttungsrendite. An der jährlich stattfindenden Miteigentümerversammlung wird die definitive Ausschüttungsrendite durch die Miteigentümer bestimmt und allfällige Differenzen zusätzlich ausgeschüttet. Die Zahlung erfolgt vom Liegenschaftenkonto auf das persönliche Bankkonto des jeweiligen Miteigentümers.
Die Ausschüttungsrendite setzt sich zusammen aus den Erträgen der Nettomietzinsen abzüglich aller anfallenden Kosten, Zinsen und Aufwendungen. Zusätzlich wird ein Sicherheitsfonds geäufnet und die Hypothekarschuld muss allenfalls amortisiert werden.
Als Miteigentümer partizipieren Sie als Eigentümer der Immobilie direkt an der Wertentwicklung Ihrer Immobilie.
Die gesamte Transaktion ist völlig transparent. Sie haben jederzeit online Zugriff auf die gesamten Daten Ihres Miteigentums. Zudem erhalten Sie als Miteigentümer die Vertragsunterlagen zu Ihren Akten. Mittels E-Banking-Zugriff auf das Liegenschaftenkonto haben Sie jederzeit die Möglichkeit, alle Ein- und Auszahlungen zu überwachen. Die Verwaltung von crowdhouse gibt Ihnen elektronisch und telefonisch zudem jederzeit gerne Auskunft zum aktuellen Stand der Einnahmen und Ausgaben. Schliesslich senden wir Ihnen jedes Quartal einen schriftlichen Bericht mit allen wichtigen Details über die Immobilie.
Die Mietzinsen werden entsprechend geltendem Gesetz angepasst. Bei der Prüfung der Immobilien vor dem Kauf legen wir Wert auf den aktuellen Stand des Landesindexes sowie der Referenzzinssätze. Diese legen wir Ihnen im Mieterspiegel offen. Somit können Sie sich als Miteigentümer vorab ein Bild über die Ausgangslage und möglichen Risiken oder Chancen im Hinblick auf Mietzinsanpassungen machen.
Beim Kauf jeder Immobilie durch die Miteigentümerschaft wird gemäss Nutzungs- und Verwaltungsordnung zwingend ein Sicherheitsfonds eingerichtet. Dieser wird jedes Jahr mit mindestens 5% der Nettomietzinserträge geäufnet. Die Miteigentümer können mit einer Zweidrittelmehrheit den jährlichen Prozentsatz erhöhen.
Der Sicherheitsfonds wird für grössere Reparaturen, Renovationen und Instandhaltungen sowie für den Werterhalt der Immobilie über mehrere Jahre benötigt. Er kann auch für die Begleichung von Hypothekarzinsen und Amortisationen verwendet werden. Somit dient dieser als zusätzliche Sicherheit, damit die Miteigentümer nie Kapital in die Immobilie nachschiessen müssen.
Im Normalfall wird die Hypothek aus den laufenden Mietzinserträgen der Immobilie finanziert. Sollte dies nicht ausreichen oder ein unvorhergesehenes Ereignis eintreffen, kann der Sicherheitsfonds beigezogen werden.
Jede Immobilie wird grundsätzlich als Renditeimmobilie gehalten. Als Verwaltung hat crowdhouse jederzeit ein offenes Ohr für überzeugende Anregungen der Miteigentümer. Falls Sie Vorschläge haben, werden diese auf die Traktandenliste für die nächste Miteigentümerversammlung gesetzt. Entsprechend dem Mehrheitsentscheid werden diese in der Folge umgesetzt oder nicht.
Sofern Sie als Miteigentümer dieselben Mietbedingungen wie ein Dritter erfüllen (insbesondere hinsichtlich Solvenz, Mietzins, Nebenkosten und Sicherheitsleistung), geniessen Sie als Miteigentümer den Vorzug gegenüber Dritten. Sofern sich mehrere Miteigentümer für dieselbe Wohnung interessieren, entscheidet die Miteigentümerversammlung über den Zuschlag. Eine über diese Zweckbestimmung hinausgehende Nutzung ist ausgeschlossen.
Nein. Die auf der Webseite ausgewiesene Ausschüttungsrendite ist reine Indikation. Die Rendite resultiert aus den Mieterträgen abzüglich aller anfallenden Kosten, Zinsen und Aufwendungen. Zusätzlich muss zwingend ein Sicherungsfonds geäufnet und allenfalls die Hypothekarschuld amortisiert werden. Der verbleibende Teil ist die Rendite. Da der Vermietungsstand, die Höhe der Mieten, die Kosten, die sonstigen Aufwendungen und die Zinsen variieren können, können wir die Rendite nicht garantieren. Wir erstellen für jede Immobilie eine detaillierte Planerfolgsrechnung. Diese dient Ihnen als Miteigentümer, um die Rendite im Idealfall zu eruieren (Vollvermietung, keine ausserplanmässigen Betriebs- und Instandhaltungskosten, fixer Hypothekarzins). Die Planerfolgsrechnung gilt als Indikator, nicht als Garantie oder Gewähr für zukünftige Entwicklungen. Als Interessent sollten Sie sich anhand der bestehenden Unterlagen und allenfalls unter Beizug eines Experten eine eigene Meinung bilden.
5. Verkauf von Miteigentum
Die Liquidität Ihrer Miteigentumsanteile ist für uns ein zentrales Anliegen. Deshalb haben wir mit unserem Sekundärmarkt eine absolute Neuheit im Schweizer Immobilienmarkt lanciert. Dort sehen Sie, ob es für Ihre Liegenschaften bereits Interessenten für den Kauf von Mtiteigentumsanteilen gibt und Sie haben die Möglichkeit, Ihre Miteigentumsanteile über diesen Handelsplatz in kurzer Zeit zu veräussern.
Sollten Sie Ihren Anteil verkaufen wollen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne, Ihren Verkauf effizient und schnell abzuwickeln.
Grundsätzlich gilt, dass die anderen Miteigentümer ein in der Nutzungs- und Verwaltungsordnung vereinbartes 14-tägiges Vorkaufsrecht besitzen. Sie müssen Ihren Anteil somit zuerst den bestehenden Miteigentümern anbieten. Erst danach können die Anteile frei an einen Dritten veräussert werden.
Bei einem vorzeitigen Ausstieg wird Ihr Anteil am Sicherheitsfonds auf den neuen Miteigentümer übertragen. Der Wert Ihres Anteils am Sicherheitsfonds kann auf den Verkaufspreis Ihres Miteigentumsanteils aufgeschlagen werden.
Beim Verkauf der gesamten Liegenschaft wird das Kapital im Sicherheitsfonds anteilsmässig auf die Miteigentümer verteilt.
Sie partizipieren direkt an der Wertentwicklung der Immobilie gemäss Ihrem Miteigentumsanteil. Ein allenfalls vorhandener Saldo im Sicherheitsfonds wird gemäss Miteigentumsanteil an die Miteigentümer verteilt.
Im Anschluss können Sie entscheiden, ob Sie das Geld ausbezahlt haben oder allenfalls Miteigentumsanteile einer neuen Immobilie erwerben möchten. Je nach Konstellation ist es auch denkbar, dass Sie weiterhin Miteigentümer der Liegenschaft bleiben – beispielsweise mit einer neuen Miteigentümergruppe, welche die Immobilie bei Verkauf übernimmt.
Die Immobilie wird vor dem Verkauf durch einen unabhängigen Immobilienbewerter (wie z.B. Wüest&Partner) geschätzt. Im Anschluss wird die Immobilie durch crowdhouse zum bestmöglichen Preis zum Verkauf angeboten. Der Mindestverkaufspreis soll nicht tiefer als der ursprüngliche Kaufpreis bzw. der Schätzwert der Immobilie ausfallen.
Für die Beendigung des Miteigentums gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:
Die Immobilie wird nach Ende des vereinbarten Anlagehorizonts verkauft.
Als Miteigentümer können Sie Ihre Anteile vorzeitig via dem Sekundärmarkt veräussern.
Eine Zweidrittelmehrheit der Miteigentümer kann sich vor Ablauf des vereinbarten Anlagehorizonts für den Verkauf der Immobilie entscheiden.
Die genauen Konditionen finden Sie in der jeweils gültigen Nutzungs- und Verwaltungsordnung.
Es gibt hierzu keine feste Zeitdauer. Angebot und Nachfrage spielen diesbezüglich eine entscheidende Rolle. Zudem kommt es auf den Verkaufspreis und die Kaufverhandlung mit dem neuen Eigentümer an. Unser Sekundärmakrt bietet Ihnen optimale Voraussetzungen, um den Verkauf Ihrer Anteile schnell und effizient abzuwickeln.
Mit der Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit der Miteigentümer kann die Immobilie jederzeit verkauft werden. Aufgrund der Erwerbskosten und der Rendite wird jedoch empfohlen, den Anlagehorizont von mindestens 5 Jahren einzuhalten.
Als Miteigentümer sind Sie für Ihre eigenen Steuern verantwortlich. Entsprechend gilt auch beim Verkauf, dass eine allfällige Grundstückgewinnsteuer vom Verkäufer anteilsmässig geschuldet ist. Die anderen Miteigentümer werden nicht belastet. Hinzu kommen allfällige Notariats- und Bankspesen.